ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINUNGEN

1. Allgemeines
Wir verkaufen zu nachstehenden Bedingungen, die durch Auftragserteilung als anerkannt gelten.
Andere Bedingungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich anerkannt worden sind und gelten nur für das Geschäft, für das sie getroffen wurden.

2. Angebote
Angebote sind freibleibend. Eine Verpflichtung zur Lieferung besteht für uns erst, nach dem wir den erteilten Auftrag schriftlich bestätigt haben.

3. Preise

Unsere Preise sind in € (Euro) berechnet und verstehen sich bei Lieferung ab Werk ohne Aufstellung oder Montage und ausschließlich Verpackung zuzüglich der am Liefertag gültigen Mehrwertsteuer.
Sollten in der Zeit zwischen Bestellung und Lieferung Kostenerhöhungen durch Material-, Lohn- und Abgabesteigerungen eintreten, so sind wir zu einer entsprechenden Preisangleichung berechtigt. Bei Preiserhöhungen über 5% steht dem Besteller ein Rücktrittsrecht zu. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.

4. Lieferung/Liefertermine
Die Frist für Lieferungen und Leistungen beginnt an dem Tage, an dem Übereinstimmung über die Bestellung zwischen dem Besteller und uns schriftlich vorliegt. Die Einhaltung der Frist setzt den Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, die rechtzeitige Genehmigung der Pläne und die Einhaltung der Vereinbarten Zahlungsbedingungen voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so gilt die Frist als angemessen verlängert. Die Frist gilt als eingehalten:

a) Bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage, wenn die betriebsbereite Sendung innerhalb der vereinbarten Liefer- oder Leistungsfrist zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Falls die Ablieferung sich aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, verzögert, gilt die Frist als eingehalten bei Meldung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist.

b) Bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage, sobald diese innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt ist. Ist die Nichteinhaltung der Frist für Lieferungen oder Leistungen nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder den Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, zurückzuführen, so wird die Frist angemessen verlängert. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Wird ein vereinbarte Liefertermin um mehr als 2 Wochen überschritten, so ist der Besteller berechtigt, uns eine angemessene Nachlieferungsfrist zu setzen. Wird die Lieferfrist bis zum Ablauf der Nachlieferungsfrist nicht erfüllt, hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Teillieferungen sind zulässig, sofern der Besteller nicht nachweist, daß die Teillieferung für ihn ohne Interesse ist. Ist die Teillieferung für ihn ohne Interesse, kann er vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz wegen Nichterfüllung des ganzen Vertrages im Falle unseres Verzugs kann nicht verlangt werden.

5. Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Besteller über auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist.

a) Bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage, wenn die betriebsbereite Sendung zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist.

b) Bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage bei Übernahme in den eigenen Betrieb.

6. Versand

Der Versand erfolgt auf alleinige Rechnung und Gefahr des Bestellers. Ohne bestimmte Weisungen für den Versand wir dieser nach bestem Ermessen, aber ohne Verbindlichkeit für billigste Verfrachtung bewirkt. Die Versicherung der Sendungen besorgen wir zu Selbstkosten, sofern dies im Auftrag vorgeschrieben wird. Eine Versicherungspflicht unsererseits besteht nicht.

7. Mängelrügen
Mängelrügen, auch Beanstandungen wegen der Stückzahl müssen unbeschadet der Vorschriften des § 377 HBG spätestens innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich angebracht werden.

8. Haftung für Mängel
Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haften wir wie folgt: Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Gewährleistungsfrist, ohne Rücksicht auf die Betriebsdauer, vom Tage des Gefahrübergangs an gerechnet, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelnder Ausführung unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt würde. Natürlicher Verschleiß bleibt von der Haftung ausgeschlossen. Der Besteller kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, deren Berechtigung von uns nicht bestritten ist. Zur Mängelbeseitigung hat der Besteller uns die nach unserem billigen Ermessen erforderliche Gelegenheit und Zeit zu gewähren. Verweigert er diese, so sind wir von der Mängelhaftung befreit. Wenn wir die uns gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lassen, ohne den Mangel zu beheben, oder wenn die Nachbesserung unmöglich ist oder von uns verweigert wird, so kann der Besteller Wandlung oder Minderung verlangen. Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der Rüge an in 6 Monaten. Durch etwa seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß vorgenommener Änderungen und Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben, Weitere Ansprüche des Bestellers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Lieferungsgegenstand selbst entstanden sind, es sei denn, der Fehler ist durch grobes Verschulden von uns verursacht worden. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechen für solche Ansprüche des Bestellers auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Schadensersatz, die durch vor oder nach Vertragsabschluß liegende Vorschläge oder Beratungen oder durch Verletzungen vertraglicher Nebenpflichten entstanden sind. Schadensersatzansprüche wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleiben unberührt.

9. Rücktritt/Pauschalierter Schadensersatz
Kommt der Besteller mit der Stellung einer Sicherheit oder Zahlung oder Teilzahlung in Rückstand und liegen die Voraussetzungen des § 326 BGB vor, so können wir pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 35% der Bruttovertragssumme geltend machen, wobei dem Besteller der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen bleibt. Bei Rücksendungen die auf fehlerhafte Bestellung zurückzuführen sind, behalten wir uns das Recht vor, eine Bearbeitungsgebühr von 25% des Rechnungswertes zu erheben.

10. Lieferstörungen
Schadensersatzansprüche wegen positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf unserem groben Verschulden oder auf groben Verschulden unserer Erfüllungsgehilfen.

11. Zahlungsbedingungen

Zahlung muß geleistet werden innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Dies gilt auch für Teillieferungen. Skontovereinbarungen bleiben unberührt. Bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist sind wir berechtigt, nach Inverzugsetzung durch Mahnung Zinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist nicht die Leistung maßgebend, sondern der Eingang der Zahlung bzw. bei Schecks die Gutschrift auf dem Konto. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen. Diskont- und Bankspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Werden uns nach Vertragsabschluß Tatsachen bekannt, die geeignet sind, eine Vermögensverschlechterung des Bestellers zu belegen, so haben wir das Recht, sofortige Bezahlung unserer laufenden Rechnungen und Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für künftige Lieferungen zu verlangen und fristlos vom Vertrag zurückzutreten und vom Besteller Ersatz unserer Aufwendungen zu Verlangen, falls der Besteller einer entsprechenden Aufforderung nicht nachkommt. Solange der Besteller mit Zahlungen im Rückstand ist, behalten wir uns unbeschadet der Geltendmachung weiterer Ansprüche vor, die Erfüllung weiterer Lieferverpflichtungen und Serviceleistungen aus der eschäftsverbindung aufzuschieben. Der Besteller ist nicht berechtigt, gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen unsererseits aufzurechnen oder Zahlungen zurückzuhalten, es sei denn, seine Forderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

12. Eigentumsvorbehalt
An sämtlichen durch uns gelieferten Erzeugnissen behalten wir uns das Eigentum bis zu Bezahlung unserer gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung (Haupt- und Nebenforderungen) - auch solche mit uns verbundener Unternehmen - vor. Bei Hingabe von Wechseln oder Schecks dauert der Eigentumsvorbehalt bis zu deren Einlösung. Über die von uns bezogenen Erzeugnisse darf der Besteller - soweit sie noch unter Eigentumsvorbehalt stehen - nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verfügen. Eine Sicherungsübereignung oder Verpfändung von Forderungen aus Weiterverkauf oder Weitervermietung ist unzulässig. Der Besteller ist verpflichtet, uns etwaige Zugriffe dritte Personen, insbesondere ein Zwangsvollstreckung auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Erzeugnisse unverzüglich mitzuteilen und im Falle einer Zwangsvollstreckung gleichzeitig in unserem Namen beim Vollstreckungsgläubiger Widerspruch einzulegen. Die aus einem Weiterverkauf von uns gelieferten Erzeugnisse entstehenden Forderungen tritt der Besteller sicherungshalber bis zur Bezahlung unserer gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung (Haupt- und Nebenforderungen) an uns ab. Der Besteller wird uns auf Verlangen die Empfänger von Vorbehaltswaren und die von diesen noch ausstehenden Zahlungen bezeichnen und einen von uns beauftragten, unabhängigen Buchsachverständigen zur Kontrolle Einblick in seine Bücher zu gestatten. Übersteigt der Wert der abgetretenen Forderungen unsere gesamten nicht gesicherten Forderungen an den Besteller um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Rückabtretung verpflichtet. Bis auf Widerruf ist der Besteller ermächtigt, an uns abgetretene Forderungen für uns einzuziehen. Wir sind berechtigt, dem Dritten von der Forderungsabtretung Mitteilung zu machen und Anweisungen zu erteilen. Handelt der Besteller seinen Verpflichtungen zuwider, sind wir berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen, ohne vom Vertrag zurückzutreten.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Frankfurt. Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen und Unternehmen des öffentlichen Rechts ist Bad Vilbel. Die Beziehungen der beiden Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14. Übertragbarkeit des Vertrags
Der Besteller und wir dürfen ihre Vertragsrechte auf Dritte nur in gegenseitigem Einvernehmen übertragen. Unsere Kaufpreisforderungen sind frei übertragbar.

15. Verbindlichkeit des Vertrags
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.

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60437 Frankfurt am Main