ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINUNGEN
1. Allgemeines
Wir verkaufen zu nachstehenden Bedingungen, die durch Auftragserteilung
als anerkannt gelten.
Andere Bedingungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich
anerkannt worden sind und gelten nur für das Geschäft, für
das sie getroffen wurden.
2. Angebote
Angebote sind freibleibend. Eine Verpflichtung zur Lieferung besteht
für uns erst, nach dem wir den erteilten Auftrag schriftlich bestätigt
haben.
3. Preise
Unsere Preise sind in € (Euro) berechnet und verstehen sich bei
Lieferung ab Werk ohne Aufstellung oder Montage und ausschließlich
Verpackung zuzüglich der am Liefertag gültigen Mehrwertsteuer.
Sollten in der Zeit zwischen Bestellung und Lieferung Kostenerhöhungen
durch Material-, Lohn- und Abgabesteigerungen eintreten, so sind wir
zu einer entsprechenden Preisangleichung berechtigt. Bei Preiserhöhungen über
5% steht dem Besteller ein Rücktrittsrecht zu. Die Verpackung wird
zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.
4. Lieferung/Liefertermine
Die Frist für Lieferungen und Leistungen beginnt an dem Tage, an
dem Übereinstimmung über die Bestellung zwischen dem Besteller
und uns schriftlich vorliegt. Die Einhaltung der Frist setzt den Eingang
sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, Genehmigungen,
Freigaben, die rechtzeitige Genehmigung der Pläne und die Einhaltung
der Vereinbarten Zahlungsbedingungen voraus. Werden diese Voraussetzungen
nicht rechtzeitig erfüllt, so gilt die Frist als angemessen verlängert.
Die Frist gilt als eingehalten:
a) Bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage, wenn die betriebsbereite
Sendung innerhalb der vereinbarten Liefer- oder Leistungsfrist zum Versand
gebracht oder abgeholt worden ist. Falls die Ablieferung sich aus Gründen,
die der Besteller zu vertreten hat, verzögert, gilt die Frist als
eingehalten bei Meldung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten
Frist.
b) Bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage, sobald
diese innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt ist.
Ist die Nichteinhaltung der Frist für Lieferungen oder Leistungen
nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder
den Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres
Willens liegen, zurückzuführen, so wird die Frist angemessen
verlängert.
Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
Wird ein vereinbarte Liefertermin um mehr als 2 Wochen überschritten,
so ist der Besteller berechtigt, uns eine angemessene Nachlieferungsfrist
zu setzen. Wird die Lieferfrist bis zum Ablauf der Nachlieferungsfrist
nicht erfüllt, hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
Teillieferungen sind zulässig, sofern der Besteller nicht nachweist,
daß die Teillieferung für ihn ohne Interesse ist. Ist die
Teillieferung für ihn ohne Interesse, kann er vom Vertrag zurücktreten.
Schadensersatz wegen Nichterfüllung des ganzen Vertrages im Falle
unseres Verzugs kann nicht verlangt werden.
5. Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Besteller über auch dann, wenn frachtfreie
Lieferung vereinbart worden ist.
a) Bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage, wenn die betriebsbereite
Sendung zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist.
b) Bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage bei Übernahme in den
eigenen Betrieb.
6. Versand
Der Versand erfolgt auf alleinige Rechnung und Gefahr des Bestellers.
Ohne bestimmte Weisungen für den Versand wir dieser nach bestem
Ermessen, aber ohne Verbindlichkeit für billigste Verfrachtung bewirkt.
Die Versicherung der Sendungen besorgen wir zu Selbstkosten, sofern dies
im Auftrag vorgeschrieben wird. Eine Versicherungspflicht unsererseits
besteht nicht.
7. Mängelrügen
Mängelrügen, auch Beanstandungen wegen der Stückzahl müssen
unbeschadet der Vorschriften des § 377 HBG spätestens innerhalb
8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich angebracht werden.
8. Haftung für Mängel
Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften
zählt, haften wir wie folgt:
Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach unserer Wahl unentgeltlich
nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der
Gewährleistungsfrist, ohne Rücksicht auf die Betriebsdauer,
vom Tage des Gefahrübergangs an gerechnet, insbesondere wegen fehlerhafter
Bauart, schlechten Materials oder mangelnder Ausführung unbrauchbar
werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt würde.
Natürlicher Verschleiß bleibt von der Haftung ausgeschlossen.
Der Besteller kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge
geltend gemacht wird, deren Berechtigung von uns nicht bestritten ist.
Zur Mängelbeseitigung hat der Besteller uns die nach unserem billigen
Ermessen erforderliche Gelegenheit und Zeit zu gewähren. Verweigert
er diese, so sind wir von der Mängelhaftung befreit. Wenn wir die
uns gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lassen, ohne den Mangel
zu beheben, oder wenn die Nachbesserung unmöglich ist oder von uns
verweigert wird, so kann der Besteller Wandlung oder Minderung verlangen.
Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu
machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der Rüge
an in 6 Monaten.
Durch etwa seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß vorgenommener Änderungen
und Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden
Folgen aufgehoben,
Weitere Ansprüche des Bestellers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen
sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden,
die nicht an dem Lieferungsgegenstand selbst entstanden sind, es sei
denn, der Fehler ist durch grobes Verschulden von uns verursacht worden.
Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechen für solche Ansprüche
des Bestellers auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Schadensersatz,
die durch vor oder nach Vertragsabschluß liegende Vorschläge
oder Beratungen oder durch Verletzungen vertraglicher Nebenpflichten
entstanden sind.
Schadensersatzansprüche wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften
bleiben unberührt.
9. Rücktritt/Pauschalierter Schadensersatz
Kommt der Besteller mit der Stellung einer Sicherheit oder Zahlung oder
Teilzahlung in Rückstand und liegen die Voraussetzungen des § 326
BGB vor, so können wir pauschalierten Schadensersatz in Höhe
von 35% der Bruttovertragssumme geltend machen, wobei dem Besteller der
Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen bleibt. Bei Rücksendungen
die auf fehlerhafte Bestellung zurückzuführen sind, behalten
wir uns das Recht vor, eine Bearbeitungsgebühr von 25% des Rechnungswertes
zu erheben.
10. Lieferstörungen
Schadensersatzansprüche wegen positiver Vertragsverletzung, aus
Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung werden
ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf unserem groben Verschulden
oder auf groben Verschulden unserer Erfüllungsgehilfen.
11. Zahlungsbedingungen
Zahlung muß geleistet werden innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum
ohne Abzug.
Dies gilt auch für Teillieferungen. Skontovereinbarungen bleiben
unberührt. Bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist sind wir
berechtigt, nach Inverzugsetzung durch Mahnung Zinsen in Höhe von
3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen.
Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist nicht die Leistung maßgebend,
sondern der Eingang der Zahlung bzw. bei Schecks die Gutschrift auf dem
Konto.
Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber
angenommen. Diskont- und Bankspesen gehen zu Lasten des Bestellers.
Werden uns nach Vertragsabschluß Tatsachen bekannt, die geeignet
sind, eine Vermögensverschlechterung des Bestellers zu belegen,
so haben wir das Recht, sofortige Bezahlung unserer laufenden Rechnungen
und Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für künftige Lieferungen
zu verlangen und fristlos vom Vertrag zurückzutreten und vom Besteller
Ersatz unserer Aufwendungen zu Verlangen, falls der Besteller einer entsprechenden
Aufforderung nicht nachkommt.
Solange der Besteller mit Zahlungen im Rückstand ist, behalten wir
uns unbeschadet der Geltendmachung weiterer Ansprüche vor, die Erfüllung
weiterer Lieferverpflichtungen und Serviceleistungen aus der eschäftsverbindung
aufzuschieben.
Der Besteller ist nicht berechtigt, gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen
unsererseits aufzurechnen oder Zahlungen zurückzuhalten, es sei
denn, seine Forderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
12. Eigentumsvorbehalt
An sämtlichen durch uns gelieferten Erzeugnissen behalten wir
uns das Eigentum bis zu Bezahlung unserer gesamten Forderungen aus
der Geschäftsverbindung
(Haupt- und Nebenforderungen) - auch solche mit uns verbundener Unternehmen
- vor. Bei Hingabe von Wechseln oder Schecks dauert der Eigentumsvorbehalt
bis zu deren Einlösung. Über die von uns bezogenen Erzeugnisse
darf der Besteller - soweit sie noch unter Eigentumsvorbehalt stehen
- nur im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr verfügen. Eine Sicherungsübereignung
oder Verpfändung von Forderungen aus Weiterverkauf oder Weitervermietung
ist unzulässig. Der Besteller ist verpflichtet, uns etwaige Zugriffe
dritte Personen, insbesondere ein Zwangsvollstreckung auf die unter
Eigentumsvorbehalt stehenden Erzeugnisse unverzüglich mitzuteilen
und im Falle einer Zwangsvollstreckung gleichzeitig in unserem Namen
beim Vollstreckungsgläubiger
Widerspruch einzulegen.
Die aus einem Weiterverkauf von uns gelieferten Erzeugnisse entstehenden
Forderungen tritt der Besteller sicherungshalber bis zur Bezahlung
unserer gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung (Haupt-
und Nebenforderungen) an uns ab. Der Besteller wird uns auf Verlangen
die Empfänger von
Vorbehaltswaren und die von diesen noch ausstehenden Zahlungen bezeichnen
und einen von uns beauftragten, unabhängigen Buchsachverständigen
zur Kontrolle Einblick in seine Bücher zu gestatten. Übersteigt
der Wert der abgetretenen Forderungen unsere gesamten nicht gesicherten
Forderungen an den Besteller um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen
des Bestellers insoweit zur Rückabtretung verpflichtet. Bis auf
Widerruf ist der Besteller ermächtigt, an uns abgetretene Forderungen
für uns einzuziehen. Wir sind berechtigt, dem Dritten von der
Forderungsabtretung Mitteilung zu machen und Anweisungen zu erteilen.
Handelt der Besteller
seinen Verpflichtungen zuwider, sind wir berechtigt, die Herausgabe
der Ware zu verlangen, ohne vom Vertrag zurückzutreten.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Frankfurt.
Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen und Unternehmen
des öffentlichen Rechts ist Bad Vilbel.
Die Beziehungen der beiden Vertragspartner unterliegen ausschließlich
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14. Übertragbarkeit des Vertrags
Der Besteller und wir dürfen ihre Vertragsrechte auf Dritte nur
in gegenseitigem Einvernehmen übertragen.
Unsere Kaufpreisforderungen sind frei übertragbar.
15. Verbindlichkeit des Vertrags
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte
in seinen übrigen Teilen verbindlich.
HGI Informationselektronik
60437 Frankfurt am Main